Österreich · DSGVO
AV-Vertrag (Auftragsverarbeitung)
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag können Sie mit LexLogik eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) sowie Details zur Verarbeitung finden Sie unter Sicherheit und in unseren Rechtstexten; die Verschwiegenheitsseite fasst die Einordnung nach § 10a RAO zusammen.