1. Pflicht zur Verschwiegenheit
Der Auftraggeber (LexLogik-Nutzer) ist zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet (anwaltliches Berufsgeheimnis gemäß Art. 15a RAG). Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Auftraggeber in Ausübung seines Berufs bekannt geworden ist.
Die Auftragnehmerin (LexLogik UG) wirkt an der beruflichen Tätigkeit des Auftraggebers mit. Sie ist daher in gleicher Weise wie der Auftraggeber verpflichtet, das anwaltliche Berufsgeheimnis zu wahren. Bei allem, was ihr bei der Mitwirkung bekannt wird (Geheimnisse), ist die LexLogik UG zu strikter Verschwiegenheit verpflichtet.
2. Umfang der Kenntnisnahme
Die LexLogik UG darf sich nur insoweit Kenntnis von Geheimnissen verschaffen, als dies für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen (technische Verarbeitung und Bereitstellung der Software) zwingend erforderlich ist. Durch die gewählte Architektur (Zero-Retention-Prinzip) auf eigenen, souveränen Servern in Deutschland wird der Zugriff auf das technisch notwendige Minimum reduziert. Da Liechtenstein Teil des EWR ist, erfolgt die Datenverarbeitung im Einklang mit der DSGVO.
3. Heranziehung weiterer Personen
Die LexLogik UG ist befugt, weitere Personen (Angestellte oder spezialisierte Unterauftragnehmer) zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Zieht die LexLogik UG weitere Personen heran, wird sie diese Personen in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten, wie es das Gesetz fordert.
4. Strafbarkeit bei Verstößen
Die LexLogik UG wird hiermit ausdrücklich auf die Strafbarkeit der Verletzung des Berufsgeheimnisses nach Art. 121 des liechtensteinischen Strafgesetzbuches (StGB) hingewiesen.
- Die vorsätzliche Offenbarung oder Verwertung eines Berufsgeheimnisses kann mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen geahndet werden.
- Die LexLogik UG bestätigt, dass ihr die strafrechtlichen Konsequenzen für alle an der anwaltlichen Tätigkeit mitwirkenden Personen bekannt sind.
Unser Versprechen an die Anwaltschaft in Liechtenstein
Uns ist diese Verpflichtung nicht nur bewusst – sie ist der Kern unserer Unternehmensphilosophie. Wir haben LexLogik so konzipiert, dass Ihre Daten in einem geschlossenen, europäischen System verbleiben:
- Volle DSGVO-Konformität: Als EWR-Mitglied profitiert Liechtenstein von der nahtlosen Integration in den europäischen Datenschutzraum.
- Kein US-Cloud-Transfer: Volle Immunität gegenüber dem US Cloud Act durch Hosting auf rein deutscher Infrastruktur (Hetzner Online GmbH).
- Datensouveränität: Verarbeitung ausschließlich auf eigener Infrastruktur; keine Abhängigkeit von außereuropäischen Drittanbietern.
- Zero-Retention: Verarbeitung im flüchtigen RAM – keine persistente Speicherung von Mandantendaten auf physischen Datenträgern.
Für Detailfragen zu unseren technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) oder zur Unterzeichnung einer individuellen Verschwiegenheitsvereinbarung nach liechtensteinischem Recht stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Kontakt: info@lexlogik.com