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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LexLogik UG (haftungsbeschränkt)

Diese AGB gelten für Kunden mit Sitz in der Schweiz. Für Kunden mit Sitz in Deutschland gelten die AGB unter www.lexlogik.com/agb.

Hinweis für Kunden in der Schweiz

LexLogik hat ihren Sitz in Deutschland. Für diese Fassung gilt schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des CISG (UN-Kaufrecht); der Gerichtsstand ist Zürich (§ 10). Die folgenden Bestimmungen verwenden - wo angegeben - schweizerische Berufs- und Datenbearbeitungsbegriffe anstelle der deutschen Pendants (z. B. Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB, Art. 9 revDSG, Art. 17 URG, Art. 958f OR).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen zwischen der LexLogik UG (haftungsbeschränkt), Mahlgasse 4, 88339 Bad Waldsee (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software „LexLogik“ (nachfolgend „Software“). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäss § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE460852323

(2) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche oder unentgeltliche (Testphase) Gewährung der Nutzung der Software über das Internet (Software as a Service - SaaS) sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf dedizierten, souveränen Servern des Anbieters innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Die Software dient der KI-gestützten Analyse, Texterkennung (OCR) und Datenextraktion aus Dokumenten für gewerbliche Zwecke, insbesondere für Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen.

(4) Das Angebot von LexLogik richtet sich ausschliesslich an Unternehmen i.S.v. Art. 2 lit. b UWG sowie an Behörden und öffentlich-rechtliche Körperschaften.

§ 2 Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „LexLogik“ in der jeweils aktuellen Version als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Nutzung bereit. Der Zugriff erfolgt über einen gängigen, aktuellen Webbrowser.

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Lizenzmodell:

  • a) LexLogik Counsel: Einzelnutzer-Lizenz für spezialisierte Anwälte und Boutiquen.
  • b) LexLogik Professional: Kanzlei-Lizenz für Teams mit erweiterten Kollaborationsfunktionen.
  • c) LexLogik Enterprise: Individuallösung mit API-Anbindung und dedizierter Server-Instanz.

(3) Fair-Use-Regelung: Um eine hohe Systemstabilität für alle Nutzer zu gewährleisten, gelten für die Lizenzmodelle folgende monatliche Nutzungsgrenzen (Fair Use):

  • LexLogik Counsel: bis zu 5.000 Bilder und 10.000 PDF-Seiten pro Monat.
  • LexLogik Professional: bis zu 25.000 Bilder und 50.000 PDF-Seiten pro Monat.

(4) Bei einer dauerhaften oder extremen Überschreitung dieser Limits, welche die Integrität der Systeme oder die Performance für andere Kunden gefährdet, behält sich der Anbieter vor, die Verarbeitungsgeschwindigkeit vorübergehend zu drosseln oder dem Kunden ein Upgrade auf ein entsprechendes Enterprise-Modell anzubieten.

(5) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind notwendige Wartungsarbeiten sowie Ausfälle, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. Störungen des Internets).

(6) Die Software wird auf einer souveränen Infrastruktur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben. Ein Transfer von Inhaltsdaten zur Verarbeitung an Drittanbieter in Drittstaaten ausserhalb der EU/des EWR (insbesondere USA) findet nicht statt.

(7) Souveräne KI-Infrastruktur: Der Anbieter setzt für die Analyse der Dokumente ausschliesslich KI-Modelle ein, die vollständig auf der eigenen Infrastruktur des Anbieters innerhalb der Bundesrepublik Deutschland instanziiert sind und betrieben werden. Der Anbieter nutzt keine Schnittstellen (APIs) zu Drittanbietern in Drittstaaten (insbesondere nicht zu US-basierten Cloud-KI-Diensten). Die Inhaltsdaten des Kunden verlassen zu keinem Zeitpunkt den kontrollierten Serverbereich des Anbieters.

(8) Die Auswahl des Lizenzpakets (Counsel oder Professional) sowie die Anzahl der gebuchten Nutzerlizenzen sind massgeblich für den vertraglichen Nutzungsumfang.

(9) Das Paket LexLogik Counsel ist als Einzelnutzer-Lizenz ausgestaltet. Die Nutzung ist strikt auf einen (1) dedizierten Nutzer (Named User) beschränkt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten oder eine gemeinschaftliche Nutzung durch mehrere Personen ist untersagt.

(10) Das Paket LexLogik Professional ist als Kanzlei-Lizenz konzipiert. Die Nutzung ist auf die bei der Buchung angegebene Anzahl an Nutzern begrenzt. Jede Nutzerlizenz ist personengebunden und darf nur von dem jeweils registrierten Mitarbeiter des Kunden genutzt werden.

(11) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn sich die Anzahl der Nutzer dauerhaft erhöht, um eine entsprechende Anpassung des Lizenzmodells vorzunehmen.

(12) Bei einer nachweislich missbräuchlichen Nutzung (insbesondere der systematischen Nutzung eines Einzel-Accounts durch mehrere Personen oder ein gesamtes Büro) ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen oder den Kunden rückwirkend in das preislich entsprechende, höhere Lizenzpaket einzustufen und die Differenzgebühren nachzufordern.

§ 3 Nutzungsumfang und Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäss über das Internet zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist auf die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden beschränkt. Eine Überlassung der Software an Dritte oder eine Nutzung für Dritte (z. B. im Wege des Application Service Providing für andere Kanzleien) ist untersagt.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu dekompilieren oder durch Reverse Engineering zu untersuchen, sofern dies nicht ausdrücklich nach Art. 12 Abs. 2 und 17 URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) gestattet ist.

§ 4 Pflichten des Kunden und Prüfpflicht

(1) Der Kunde wird seine Zugangsdaten nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen und seine Mitarbeiter entsprechend anweisen.

(2) Besondere Prüfpflicht bei KI-Inhalten:

Dem Kunden ist bewusst, dass die Software auf Methoden der Künstlichen Intelligenz basiert. Diese Technologie ist systemimmanent mit Fehlerrisiken behaftet (z. B. Fehlinterpretationen oder „Halluzinationen“).

  • Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche durch die Software generierten Ergebnisse (insbesondere erkannte Fristen, Beträge, Daten und extrahierte Textpassagen) stets unmittelbar auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen.
  • Die Software stellt lediglich ein Hilfsmittel zur Effizienzsteigerung dar und ersetzt keinesfalls die eigenverantwortliche, sorgfältige juristische Prüfung durch den Kunden.
  • Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder rechtliche Belastbarkeit der durch die KI erzeugten Ergebnisse.

(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung seiner standesrechtlichen Verschwiegenheitspflichten (insbes. Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB). Der Anbieter unterstützt den Kunden hierbei durch die Bereitstellung einer technischen Architektur, die den Anforderungen an die Vertraulichkeit genügt, sowie durch den Abschluss eines notwendigen Auftragsbearbeitungsvertrags (ADV gemäss Art. 9 revDSG).

(4) Verantwortlichkeit für Quellmaterial:

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die technische Qualität, Lesbarkeit und Vollständigkeit der von ihm hochgeladenen Dokumente. Ihm ist bekannt, dass die Genauigkeit der Texterkennung (OCR) sowie die Qualität der KI-gestützten Analyse systembedingt massgeblich von der Auflösung, Ausrichtung und allgemeinen Bildqualität der Quelldateien abhängen. Analysefehler, die auf eine unzureichende Qualität der bereitgestellten Dokumente zurückzuführen sind, begründen keinen Mangel der Software.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters angegebenen oder individuell vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).

Bei Lieferungen an Kunden mit Sitz in der Schweiz greift in der Regel das Bezugssteuerverfahren (Art. 45 ff. MWSTG); die Rechnung wird in diesen Fällen ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu entrichten. Der Anbieter stellt dem Kunden hierüber eine ordnungsgemässe Rechnung in elektronischer Form (PDF) aus.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Monatsende anzupassen. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. Auf dieses Recht wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Da die Software auf Methoden der Künstlichen Intelligenz und Wahrscheinlichkeitsberechnungen basiert, stellen vereinzelte Erkennungsfehler oder Abweichungen bei der Texterkennung (OCR) und Analyse keinen Mangel der Software dar. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung eines dem Stand der Technik entsprechenden Werkzeugs, jedoch keinen fehlerfreien Analyseerfolg im Einzelfall.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt gezahlten Vergütung begrenzt.

(4) Keine Archivierung: LexLogik ist ein Werkzeug zur Dokumentenverarbeitung und stellt kein revisionssicheres Archivsystem (gem. GeBüV - Geschäftsbücherverordnung; ergänzend Art. 958f OR) dar. Der Kunde ist für die dauerhafte Sicherung und gesetzliche Archivierung seiner Dokumente ausserhalb der Software selbst verantwortlich. Die Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, sofern der Schaden durch eine angemessene Datensicherung seitens des Kunden hätte vermieden werden können.

(5) Während einer kostenlosen Testphase ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 7 Datenschutz und Berufsgeheimnis (Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB)

(1) Der Anbieter verarbeitet sämtliche personenbezogenen Daten sowie die vom Kunden hochgeladenen Dokumente ausschliesslich auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die Parteien schliessen einen Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV) gemäss Art. 9 revDSG ab; gegenüber betroffenen Personen in der Europäischen Union gilt ergänzend Art. 28 DSGVO. Der ADV ist integraler Bestandteil des Vertrages.

(3) Da sich das Angebot des Anbieters an Berufsgeheimnisträger (Art. 321 StGB (Schweiz)) richtet, verpflichtet sich der Anbieter zur strengsten Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der Vertragserfüllung bekanntwerdenden Mandantendaten und Informationen des Kunden. Der Anbieter bestätigt, dass die technischen und organisatorischen Massnahmen (TOM) sowie die vertraglichen Vereinbarungen mit seinen Auftragsbearbeitern den Anforderungen gemäss Art. 13 BGFA und den SAV-Standesregeln zur Einbeziehung von Hilfspersonen und IT-Dienstleistern entsprechen.

(4) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er als Berufsgeheimnisträger personenbezogene Daten und Geheimnisse seiner Mandanten nur dann an den Anbieter als Dritten übermitteln darf, wenn die hierfür erforderliche vertragliche Grundlage - insbesondere der Auftragsbearbeitungsvertrag gemäss Absatz 2 - wirksam geschlossen ist und die überdies geltenden standesrechtlichen Vorgaben gemäss Art. 13 BGFA und den SAV-Standesregeln eingehalten werden. Die Nutzung der Software zur Verarbeitung mandantenbezogener Inhalte setzt den Abschluss dieser Vereinbarungen voraus.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Sofern nicht individuell anders vereinbart, werden die Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen (monatliche Laufzeit).

(2) Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats.

(3) Die Kündigung kann in Textform (z. B. E-Mail) oder unmittelbar über die Kündigungsfunktion im Kundenportal erfolgen.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt der Zugang zur Software. Hochgeladene Klientendokumente werden gemäss der Zero-Retention-Architektur bereits unmittelbar nach erfolgreicher Verarbeitung gelöscht (siehe § 7). Stamm-, Profil- und Vertragsdaten (z. B. Firmenname, Rechnungsadresse, Loginhistorie) werden nach Ablauf von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende eigenständig zu sichern (Exportfunktion). Dem Kunden ist bewusst, dass die Software keine dauerhafte Archivlösung darstellt. Er ist für die Einhaltung der berufsrechtlichen und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen (z. B. Art. 12 lit. j SAV-Standesregeln; Art. 958f OR) selbst verantwortlich.

§ 9 LexLogik API (Enterprise-Modell)

(1) Bei Nutzung der LexLogik API ist der Kunde verpflichtet, die bereitgestellten API-Keys (Zugangsschlüssel) nach dem Stand der Technik vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für alle Nutzungen und Kosten, die durch die Verwendung seiner Keys entstehen.

(2) Die API-Nutzung unterliegt den im Enterprise-Vertrag individuell vereinbarten Volumenbegrenzungen. Eine missbräuchliche Nutzung, die die Systemstabilität gefährdet (z. B. Denial-of-Service durch fehlerhafte Skripte), berechtigt den Anbieter zur sofortigen Sperrung des API-Zugangs.

(3) Verbot von Reverse Engineering und KI-Training:

Die Nutzung der LexLogik API zum Zwecke des Data Minings, des Web-Scrapings oder zur Gewinnung von Trainingsdaten für eigene oder fremde Modelle für maschinelles Lernen oder Künstliche Intelligenz ist streng untersagt. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt, die durch die Software generierten Ergebnisse und Datenstrukturen dazu zu verwenden, konkurrierende Software-Dienste zu entwickeln, zu validieren oder bestehende Sprachmodelle (LLMs) feinabzustimmen (Fine-Tuning).

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es findet ausschliesslich das Recht der Schweiz unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG; UN-Kaufrecht) Anwendung.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - Zürich 1, Schweiz.

(3) Referenznennung und Diskretion: Der Anbieter verpflichtet sich zu strikter Diskretion. Eine Nennung des Kunden als Referenzkunde (z. B. durch Verwendung des Kanzleinamens oder des Firmenlogos auf der Website des Anbieters oder in Marketingunterlagen) erfolgt ausschliesslich nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform (z. B. E-Mail). Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

Stand: Juni 2026