DATENSICHERHEIT & BERUFSRECHT
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Datenschutz, Berufsrecht, Technologie und Workflow.
Datensicherheit & Berufsrecht
- Wo findet die Bearbeitung meiner Daten statt?
Sämtliche Datenbearbeitungen finden ausschliesslich auf unserer eigenen Server-Infrastruktur in zertifizierten deutschen Rechenzentren statt. Für Texterkennung und Datenverarbeitung nutzen wir keine US-Cloud-Infrastruktur (AWS, Azure, Google Cloud). Inklusive Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV) nach Art. 9 revDSG; gegenüber betroffenen Personen in der EU gilt ergänzend Art. 28 DSGVO.
- Ist LexLogik konform mit Art. 321 StGB und Art. 13 BGFA?
Die Architektur von LexLogik wurde gezielt für die Anforderungen des Schweizer rechtsanwaltlichen Berufsgeheimnisses entwickelt. Grundlage ist ein Vertrag zur Auftragsbearbeitung gemäss revDSG - unter Berücksichtigung der Einbindung von Hilfspersonen nach Art. 13 BGFA und der Verschwiegenheitspflicht nach Art. 321 StGB.
- Werden meine Daten zum Training von KI-Modellen verwendet?
Nein. Wir verfolgen eine strikte Zero-Training-Policy. Ihre Dokumente und die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden niemals dazu verwendet, KI-Modelle zu trainieren oder zu verbessern. Ihre Daten dienen ausschliesslich Ihrem eigenen Verarbeitungsvorgang.
- Was passiert mit den Dokumenten nach der Verarbeitung?
Unmittelbar nach Abschluss der Verarbeitung und Bereitstellung des Downloads werden alle hochgeladenen Dateien sowie die erzeugten Ergebnisse unwiderruflich von unseren Servern gelöscht - Zero-Retention-Policy.
Präzision & Technologie
- Wie stellt LexLogik die Genauigkeit der Texterkennung sicher?
Herkömmliche OCR-Programme basieren oft auf einer einzelnen Engine, die bei komplexen juristischen Zeichenfolgen fehleranfällig ist. LexLogik nutzt eine dreistufige Validierung: Zwei unabhängig voneinander trainierte OCR-Systeme erfassen den Text parallel. In der finalen Instanz führt eine von uns eigenständig trainierte KI einen Logik-Check durch, um Paragraphenketten, Beträge und juristische Syntax auf Plausibilität zu prüfen.
- Wie kann ich prüfen, ob der erkannte Text mit dem Original übereinstimmt?
The Lens ist unser Werkzeug zur vollständigen Transparenz. Mit einem Klick auf ein beliebiges Wort im digitalen Text öffnet sich sofort eine Lupe, die den exakten Ausschnitt aus dem ursprünglichen Scan oder Foto zeigt. So klären Sie Zweifelsstellen in Sekunden - ohne das Originaldokument händisch durchsuchen zu müssen.
- Wie geht LexLogik mit schlechter Bildqualität oder Handy-Fotos um?
Ja. LexLogik ist darauf ausgelegt, schiefe, unterbelichtete oder verpixelte Handyfotos automatisch zu korrigieren. Perspektive, Belichtung und Bildstruktur werden vor der Texterkennung optimiert - damit auch schwierige Vorlagen zuverlässige Ergebnisse liefern, bei IBANs, Paragraphenangaben oder handschriftlichen Notizen.
Workflow & Integration
- In welchem Format erhalte ich meine verarbeiteten Dokumente?
LexLogik exportiert durchsuchbare PDFs mit vollständig hinterlegtem Text-Layer.
- Kann ich LexLogik in meine bestehende Kanzleisoftware integrieren?
Da LexLogik durchsuchbare PDFs im gängigen Format liefert, können die Ergebnisse direkt in jede E-Akte (z. B. RA-MICRO, DATEV, vdp) importiert werden. Für Grosskanzleien bieten wir im Enterprise-Paket zudem eine dedizierte API-Schnittstelle zur direkten Systemanbindung an.
- Welches Paket ist das richtige für mich?
Counsel ist für Einzelanwälte und kleine Boutiquen konzipiert. Professional bietet erweitertes Volumen und Teamzugriff für Sozietäten. Für individuelle Anforderungen mit API-Anbindung oder eigener Server-Instanz steht das Enterprise-Modell zur Verfügung.
Testphase & Konditionen
- Ist die 10-tägige Testphase wirklich unverbindlich?
Ja. Sie erhalten für 10 Tage uneingeschränkten Zugriff auf alle Funktionen unserer Professional-Lizenz, um alle Funktionen im Kanzleialltag zu testen. Es ist keine Kreditkarte erforderlich und es entstehen keine versteckten Kosten. Nach Ablauf der zehn Tage endet der Testzugang automatisch. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie LexLogik dauerhaft nutzen möchten.
- Bieten Sie Unterstützung beim Onboarding an?
Ja. Die Software ist so gestaltet, dass keine Schulung erforderlich ist - aber wir bieten für jedes Paket eine persönliche Einführung an, wenn Sie das möchten. Wir helfen Ihnen, LexLogik in Ihren bestehenden Workflow zu integrieren.